Wände

 

 

 

Außenwände

Außenwände in Holzbauweise
Für die Dämmung mit Zellulosefasern als Einblasdämmung ist die klassische Holzständer-/ Holzrahmenbauweise ein typischer und langzeitbewährter Anwendungsfall. Hier wird durch beidseitige Beplankungen der notwendige Hohlraum geschaffen, wobei die Dämmschichtdicke durch die Ständerquerschnitte aus Vollholz oder Stegträgern definiert wird. Um auch hohe Dämmstandards, wie KfW-Effizienzhäuser oder Passivhäuser, zu erreichen, empfiehlt sich die Kombination mit außenseitig aufgebrachten Holzfaserdämmplatten oder eine Dämmung der raumseitigen Installationsebene mit flexiblen Dämmplatten.

Abbildung 232 zeigt eine Außenwandkonstruktion in der baupraktischen Phase der Dämmstoffeinbringung, die eine Fassade mit einem WDVS auf Basis von Holzfaserdämmplatten und einem abschließenden Putzsystem erhalten soll. In der Kombination mit Einblasdämmstoffen ist dabei zu beachten, dass die Putzbeschichtung erst nach dem Einbringen des Dämmstoffes sowie Verschließen der Einblasöffnungen erfolgen darf.

Ausführliche Informationen hierzu finden sich auf der vdnr-Homepage www.holzfaser.org im Abschnitt Holzfaser-WDVS.

Abb. 232 | Einblasen des Zellulosedämmstoffes von außen durch Holzfaserdämmplatten für WDVS-Fassade Abb. 232 | Einblasen des Zellulosedämmstoffes von außen durch Holzfaserdämmplatten für WDVS-Fassade

In Abbildung 233-3 sind die bauphysikalischen Daten für eine solche Außenwand mit verschiedenen Dämmschichtkombinationen aufgeführt.
 

Abb. 233-1 | Außenwand in Holzständerbauweise mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff und WDVS-Fassade Abb. 233-1 | Außenwand in Holzständerbauweise mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff und WDVS-Fassade Abb. 233-2 | Regelquerschnitt einer Außenwand in Holzständerbauweise mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff und WDVS-Fassade Abb. 233-2 | Regelquerschnitt einer Außenwand in Holzständerbauweise mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff und WDVS-Fassade Abb. 233-3 | Beispielhafte bauphysikalische Angaben für den Regelquerschnitt Abb. 233-3 | Beispielhafte bauphysikalische Angaben für den Regelquerschnitt

Bei hervorragendem Wärmeschutz können es solche Wände in Holzbauweise auch im Hinblick auf sommerlichen Hitzeschutz, Schallschutz und Brandschutz ohne Weiteres mit Wänden in Massivbauweise aufnehmen. Dabei wird ein vergleichbarer Wärmeschutz in der Regel mit wesentlich schlankeren Wänden erreicht.
Der orientierende U-Wert von 0,28 W/(m²K) für dieses Bauteil beim GEG-Referenzgebäude [86] für neu zu errichtende, beheizte Wohngebäude wird schon in der einfachsten Variante deutlich unterboten. Und auch die wesentlich strengeren Anforderungen der KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 sowie des Passivhaus-Standards stellen kein Problem dar.
Die hohen Werte der Phasenverschiebung bewirken eine spürbar verzögerte Erwärmung des Gebäudeinnern im Sommer sowie eine verzögerte Auskühlung während der Heizperioden im Winter und den Übergangsjahreszeiten. Dies führt neben erhöhtem Wohnkomfort zu einer zusätzlichen Energieeinsparung.
Brandschutzanforderungen an Außenwände ergeben sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen und sind im Wesentlichen von der Gebäudeklasse abhängig. Dabei sind nicht nur die Feuerwiderstandsklasse der Gesamtkonstruktion zu berücksichtigen, sondern auch die Baustoffklassen der verwendeten Materialien.
Prüfnachweise über Feuerwiderstandsklassen bis F 90-B für tragende Außenwände bzw. F 30-B/F 90-B für Gebäudeabschlußwände bei nicht freistehenden Gebäuden stehen bei den Mitgliedsunternehmen auf Anfrage zur Verfügung.

Und geprüfte Werte der Luftschalldämmung Rw,P von bis zu 55 dB widerlegen die gängigen Vorurteile gegenüber der sog. „Leichtbauweise“, zumal Möglichkeiten bestehen, solche Holzbauteile auch im tieffrequenten Bereich zu verbessern.

Grundsätzlich kann bei diesen Wänden in Holzbauweise das Einblasen der Zellulosedämmung auch von innen erfolgen, was die Verarbeitung zudem witterungsunabhängig macht. Wichtig ist auch hier das sorgfältige Verschließen der Einblasöffnungen, ohne Schwachstellen beim Schall- und Brandschutz und der Luftdichtheit zu hinterlassen.

Abb. 234 | Einblasen des Zellulosedämmstoffes von innen durch die OSB-Beplankung Abb. 234 | Einblasen des Zellulosedämmstoffes von innen durch die OSB-Beplankung

Und noch rationeller gestaltet sich die Verarbeitung des Dämmstoffes mit patentierten Einblasplatten in der werksseitigen Vorfertigung, bei der der Zellulosedämmstoff im industriellen Maßstab aus 350 kg-Großballen eingebracht wird.

Abb. 235 | Einbringen der Zellulosedämmung mit der Einblasplatte in der Vorfertigung Abb. 235 | Einbringen der Zellulosedämmung mit der Einblasplatte in der Vorfertigung

In Abbildung 236 ist als Alternative zur Putzfassade eine hinterlüftete Vorhangfassade dargestellt. Als dauerhafter Wetterschutz für das Tragwerk und die Dämmung dienen hier Holzfaser-Unterdeckplatten, wie sie auch bei Dächern als wasserableitende Ebene mit zusätzlichen Dämmeigenschaften Verwendung finden. Für die hinterlüftete Fassade kommen eine Vielzahl von Varianten in Betracht, wie z.B. Holzschalungen, kleinformatige Plattenbekleidungen wie Schiefer oder großformatige Fassadentafeln.

Abb. 236-1 | Außenwand in Holzständerbauweise mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff und Vorhangfassade Abb. 236-1 | Außenwand in Holzständerbauweise mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff und Vorhangfassade Abb. 236-2 | Regelquerschnitt einer Außenwand in Holzständerbauweise mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff und Vorhangfassade Abb. 236-2 | Regelquerschnitt einer Außenwand in Holzständerbauweise mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff und Vorhangfassade Abb. 236-3 | Beispielhafte bauphysikalische Angaben für den Regelquerschnitt Abb. 236-3 | Beispielhafte bauphysikalische Angaben für den Regelquerschnitt

Mit beiden Fassaden-Varianten zeichnen sich diese Außenwände weiterhin dadurch aus, dass sie einerseits luft- und winddicht, gleichzeitig aber diffusionsoffen mit hohem Austrocknungspotential sind. Deshalb werden diese Konstruktionen sowohl im Hinblick auf den baulichen Holzschutz gemäß DIN 68800-2 [120/122], als auch im Hinblick auf den Tauwasserschutz nach DIN 4108-3 [121] als „nachweisfreie Bauteile“ eingestuft, wenn die entsprechenden Randbedingungen eingehalten werden. Bei hiervon abweichenden Bedingungen, z.B. bei den sd-Werten der Materialien, ist grundsätzlich ein Nachweis zu führen.

Insbesondere bei Bestandsbauten gibt es über diese Beispiele hinaus zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten für Zellulosedämmstoffe, um beispielweise den Wärmeschutz von Außenwänden zu verbessern. Die Mitgliedsunternehmen sowie die verarbeitenden Fachbetriebe unterbreiten hierzu auf Anfrage objektspezifische Lösungsvorschläge.

Abb. 237 | Vorsatzrahmen als Vorbereitung für die raumseitige Dämmung einer Außenwand im Bestand Abb. 237 | Vorsatzrahmen als Vorbereitung für die raumseitige Dämmung einer Außenwand im Bestand

Innenwände

Ständerwände & Vorsatzschalen
Im Innenausbau findet sich eine Vielzahl von Wandkonstruktionen in Ständerbauweise, die sich je nach Anforderungen und Eigenschaften unterscheiden lassen. Dies sind im Wesentlichen:

  • Unterkonstruktion | Holzständer oder Metallständer
  • Beplankungsmaterial | gips- oder zementgebundene Bauplatten, HWS-Platten
  • Hohlraumdämmung | teilweise oder vollständig gefüllt
  • Tragverhalten | nicht tragend oder tragend, aussteifend
  • Raumabschluss | raumabschließend oder nicht raumabschließend
  • Feuerwiderstand | feuerhemmend, hochfeuerhemmend oder feuerbeständig
  • Wärmedämmung | Wärmeschutz zu unbeheizten Räumen
  • Schalldämmung | normative Anforderungen oder erhöhte Anforderungen

Das holraumbildende Prinzip der Ständerwände ist auch hier wiederum ein idealer Anwendungsbereich für die Einblaszellulose.
 

Abb. 238 | Varianten von Ständerwänden mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff Abb. 238 | Varianten von Ständerwänden mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff

Im Hinblick auf das GEG ist der Wärmeschutz von solchen Wänden nachzuweisen, wenn es sich um eine Innenwand zwischen beheizten und nicht beheizten Räumen handelt. Der orientierende U-Wert von 0,35 W/(m²K) für dieses Bauteil beim GEG-Referenzgebäude [86] für neu zu errichtende, beheizte Wohngebäude wird beispielsweise mit einer 12 cm dicken Dämmschicht zwischen Holzständern eingehalten.

Weiterführende bauphysikalische Nachweise zum Schall- und Brandschutz können bei den Mitgliedsunternehmen angefragt werden und finden sich auch in den technischen Dokumentationen der Anbieter von Trockenbausystemen.
 

Abb. 239 | Tragende Innenwände in Holzständerbauweise Abb. 239 | Tragende Innenwände in Holzständerbauweise

Eine Variante stellen Vorsatzschalen aus Metall- oder Holzständerwerk dar, die nach Montage der einseitigen Beplankung ebenfall mit Dämmstoff ausgeblasen werden, und damit der Verbesserung des Wärme-, Schall- und Brandschutzes vorhandener Innenwände dienen können, z.B. bei Wohnungstrenn- oder Treppenhauswänden im Bestand. Vorsatzschalen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Ständer keinen oder nur punktuellen Kontakt (z.B. durch Federbügel) zu der dahinter liegenden Wand haben. Werden Metallprofile oder Kanthölzer bzw. Latten direkt an der vorhandenen Wand befestigt, spricht man von Wandbekleidungen.
 

Abb. 240 | Varianten von Vorsatzschalen mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff Abb. 240 | Varianten von Vorsatzschalen mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff

Abb. 241 | Baurechtliche Definitionen für Wandarten Abb. 241 | Baurechtliche Definitionen für Wandarten

Bildnachweis

Dipl.-Ing. F. Förster
Abb. 233-1/-2/-3, 236-1/-2/-3, 238, 240, 241

ISOCELL GmbH
Abb. 232, 234, 235, 237, 239

Literaturnachweis

[86] BMWi / BMU: Gesetzt zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG), Anlage 1; 08-2020 (ersetzt ab 01.11.2020 EnEV sowie EnEG und EEWärmeG)
[120] DIN 68800-2:2012-02  Holzschutz Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau / Abs. 7.2 und Anhang A.6
[121] DIN 4108-3:2018-10  Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz - Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung / Abs. 5.3.2.3
[122] DIN 68800-2:2012-02  Holzschutz Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau / Abs. 7.2 und Anhang A.2