Decken & Böden

 

 

 

Oberste Geschossdecken

Zu diesen Decken zählen sowohl die „Decken zu begehbaren, aber nicht beheizten Dachgeschossen, als auch die Decken zu nicht begehbaren Spitzböden, auch wenn diese zugänglich sind“. Die Anwendung von Zellulosedämmstoffen kann als hohlraumfüllende, volumenbeständige Einblasdämmung zwischen Deckenbalken oder aufgelegten Trägern erfolgen oder als offenliegende Aufblasdämmung.

Holzbalkendecken

Die Tabelle in Abb. 225-3 zeigt die mittleren U-Werte für einige typische Dicken als Einblasdämmung bei Neubauten. Der orientierende U-Wert für dieses Bauteil wird beim GEG-Referenzgebäude für neu zu errichtende, beheizte Wohngebäude mit 0,20 W/(m²K) angegeben [86]. Für KfW-geförderte Bauvorhaben und Passivhäuser sind diese Decken mit deutlich niedrigeren U-Werten auszuführen, um die erforderlichen energetischen Standards zu erfüllen. Zur Orientierung sind diese U-Werte in der Tabelle gekennzeichnet.

Abb. 225-1 | Oberste Geschossdecke mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff Abb. 225-1 | Oberste Geschossdecke mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff Abb. 225-2 | Regelquerschnitt einer obersten Geschossdecke mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff Abb. 225-2 | Regelquerschnitt einer obersten Geschossdecke mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff Abb. 225-3 | Beispielhafte bauphysikalische Angaben für den Regelquerschnitt Abb. 225-3 | Beispielhafte bauphysikalische Angaben für den Regelquerschnitt

Bei Bestandsbauten gilt gem. GEG für dieses Bauteil ein höchstzulässiger U-Wert von 0,24 W/(m²K) [89], wenn „Decken gegen den unbeheizten Dachraum ersetzt oder erstmals eingebaut werden“, oder „kaltseitig Bekleidungen oder Verschalungen erstmals aufgebracht oder erneuert werden oder Dämmschichten eingebaut werden“, bzw. im Rahmen der energetischen Nachrüstpflicht [103], sofern diese anzuwenden ist. Dieser U-Wert würde rechnerisch bereits mit einer 18 cm dicken Dämmschicht aus Zellulose zwischen den Balken eingehalten. Soll ein vorhandener Deckenhohlraum nachträglich gedämmt werden, so bietet das GEG hier die Ausnahme, dass ein vollständiges Auffüllen z.B. mit Einblasdämmstoffen wie Zellulosedämmung mit λ ≤ 0,045 W/(mK) ausreichend ist [90]. Hier werden also aufwendige Aufdopplungen der Deckenbalken nicht zwingend verlangt.

Abb. 226 | Befüllen eines bestehenden Deckenhohlraumes mit Zellulosefasern Abb. 226 | Befüllen eines bestehenden Deckenhohlraumes mit Zellulosefasern

Im Hinblick auf den Holzschutz gelten gemäß DIN 68800-2 [104] Deckenkonstruktionen zu unbeheizten Dachräumen unter folgenden Bedingungen als „nachweisfreie Bauteile“, um sie der Gebrauchsklasse GK 0 zuzuordnen:

  • Raumseitige Dampfbrems- und Luftdichtheitsschicht mit sd,i 2 m
  • Deckenbalken aus trockenem Vollholz, d.h. Holzfeuchte u ≤ 20%
  • Obere Schalung oder Holzwerkstoffplatten (Nutzungsklasse NKL 2) mit sd,e ≤ 2 m

Werden die aufgezeigten Konstruktionsprinzipien bei der Ausführung umgesetzt, ist der Verzicht auf vorbeugenden chemischen Holzschutz möglich und die Anwendung besonders dauerhafter Holzarten entbehrlich. Bei hiervon abweichenden Bedingungen ist ein Nachweis erforderlich.

Bei obersten Geschossdecken zum unbeheizten Dachraum ist ein rechnerischer Nachweis des Tauwasserschutzes gemäß DIN 4108-3 [85] zu führen, da keine Einstufung als „nachweisfreies Bauteil“ in dieser Norm ausgewiesen ist. Für die Beispielkonstruktionen in Abbildung 225 wurde dieser Nachweis erbracht.

Der Luftdichtheit kommt hier aufgrund der hohen Druckunterschiede besondere Bedeutung zu, vor allem im Bereich von Durchdringungen, wie Deckenluken, Lüftungsrohren, Kabeln und dergleichen. Detaillierte Informationen hierzu finden sich in DIN 4108-7 [105] sowie in den technischen Dokumentationen der Mitgliedsunternehmen, die eine umfangreiche Produktpalette an Dampfbrems- und Luftdichtbahnen sowie Systemzubehör anbieten.

Massivdecken

Soll die Dämmschicht auf der Deckenoberseite angeordnet werden bei gleichzeitigem Erhalt der Begehbarkeit, z.B. bei Massivdecken, werden zunächst Kanthölzer oder Trägersysteme auf der Decke verlegt. Gegenüber Vollholz bieten hier Stegträger wie in Abb. 228 oder die in Abb. 227 dargestellten wärmebrückenoptimierten Tragelemente deutliche Gewinne beim mittleren U-Wert des Bauteils sowie eine Gewichtsersparnis.

Abb. 227 | Massive oberste Geschossdecke mit aufgelegten Tragelementen und Fußboden aus OSB Abb. 227 | Massive oberste Geschossdecke mit aufgelegten Tragelementen und Fußboden aus OSB

Hinsichtlich Feuchteschutz ist auch hier in Abhängigkeit vom sd,e-Wert der oberseitigen Beplankung die Erfordernis einer Dampfbremse zu prüfen und der Tauwasserschutz nachzuweisen. Für die Beispielkonstruktionen in Abbildung 228 wurde der rechnerische Nachweis erbracht, dass sie auch ohne Dampfbremse „diffusionstechnisch zulässig“ sind.

Abb. 228-1 | Oberste Geschossdecke aus Beton mit Dämmauflage aus Zellulosedämmstoff Abb. 228-1 | Oberste Geschossdecke aus Beton mit Dämmauflage aus Zellulosedämmstoff Abb. 228-2 | Regelquerschnitt einer obersten Geschossdecke aus Beton mit Dämmauflage aus Zellulosedämmstoff Abb. 228-2 | Regelquerschnitt einer obersten Geschossdecke aus Beton mit Dämmauflage aus Zellulosedämmstoff Abb. 228-3 | Beispielhafte bauphysikalische Angaben für den Regelquerschnitt Abb. 228-3 | Beispielhafte bauphysikalische Angaben für den Regelquerschnitt

Anforderungen an den Brandschutz gibt es für die hier beschriebenen Decken, über denen keine Aufenthaltsräume möglich sind, gemäß den Landesbauordnungen bzw. der Musterbauordnung [108] ab der Gebäudeklasse 3 nur in einem Fall: „Werden in Dachräumen (feuerhemmende) Trennwände nur bis zur Rohdecke geführt, ist diese Decke als raumabschließendes Bauteil einschließlich der sie tragenden und aussteifenden Bauteile feuerhemmend herzustellen.“ Bei Bedarf kann der entsprechende Brandschutznachweis durch klassifizierte Bauteile nach DIN 4102-4 [109] oder Herstellernachweise erbracht werden.

Die Schalldämmung einer obersten Geschossdecke kann dann von Bedeutung sein, wenn sie in Verbindung mit der angrenzenden Dachfläche einen Beitrag zum Schutz von genutzten Räumen gegen Außenlärm leisten muß, weil im Spitzboden die Dachschrägen nicht gedämmt sind. Die Anforderungswerte hängen dabei vom ermittelten „maßgeblichen Außenlärmpegel“ ab. Der Schallschutznachweis kann hier allerdings nicht durch das bloße Schalldämm-Maß eines Bauteiles wie Dachschräge oder oberste Decke erbracht werden. Vielmehr müssen die jeweiligen Schalldämm-Maße aller Teilflächen einschließlich Dachflächenfenster bzw. Gauben sowie die Raumgeometrie in die Berechnung des gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maßes R´w,ges einfließen.

Alternativ zur Einblastechnik in Deckenhohlräume können Zellulosedämmstoffe auch im Aufblasverfahren offen aufgebracht werden. Für notwendige Kontrollgänge im Dachraum werden dann lediglich Laufstege eingebaut.

Abb. 229 | Offen aufgeblasene Zellulosedämmung mit Laufsteg Abb. 229 | Offen aufgeblasene Zellulosedämmung mit Laufsteg

Bei diesem sehr wirtschaftlichen Verfahren ist zu beachten, dass hier die Dämmschicht einer nachträglichen und zulässigen Materialsetzung unterliegt. Je nach Produkt und Einbaudicke sind dies 10 bis 20%. In der jeweiligen ETA ist angegeben, wie die Nenndicke der Dämmschicht, die für die Berechnung des Wärmeschutzes maßgeblich ist, bestimmt wird. Dies erfolgt entweder durch die Abminderung der Einbaudicke um den angegebenen Prozentsatz, oder durch eine Überhöhung der vorgesehenen Nenndicke beim Aufblasen des Dämmstoffes. Beispiel: Zur Einhaltung des zulässigen U-Wertes von 0,24 W/(m²K) bei Bestandsbauten ist eine Zellulosedämmschicht von 15 cm Nenndicke auf einer Betondecke ausreichend. Bei einer in der ETA festgelegten Überhöhung von beispielsweise 10% müssen demnach 16,5 cm aufgebracht werden (bei λ = 0,040 W/(mK) ).

Im Bereich von Lüftungsöffnungen ist ein Verwehen des Dämmstoffes mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Dies kann z.B. durch das Auflegen von diffusionsoffenen Holzweichfaserplatten erfolgen oder durch das einmalige Besprühen mit Wasser, was zu einer pappmachéartigen Verfestigung der Oberfläche führt.

Kellerdecken

Holzbalkendecken

Kellerdecken, die als Holzbalkendecken ausgeführt werden, sind im Neubaubereich eher die Seltenheit. Bei Bestandsbauten sind sie jedoch durchaus anzutreffen, z.B. in historischen Fachwerkhäusern.
Sofern die Balken in ihrer Substanz und Tragfähigkeit intakt sind, spricht nichts gegen deren Erhalt. Andernfalls kann auch der teilweise oder sogar vollständige Ersatz einer alten Holzbalkendecke wiederum mit Holzbalken erfolgen. Die Dämmung des Deckenhohlraumes, welcher sich aus oberseitiger tragfähiger Beplankung und unterseitiger Bekleidung ergibt, erfolgt mit einer Einblasdämmung aus Zellulose, die sich auch an alte, krumme Balken hohlraumfrei anpasst.

Für den Holzschutz ist auch hier maßgeblich, dass die Balken dauerhaft trocken bleiben (Holzfeuchte u ≤ 20%) und die Luftdichtheit des gesamten Bauteils gewährleistet ist. Bekleidungen an der Deckenunterseite müssen aufgrund möglicher Einwirkungen durch erhöhte Luftfeuchte in den Kellerräumen für den Feuchtbereich (Nutzungsklasse NKL 2) zugelassen sein.

Bei Kellerdecken gilt, dass ein rechnerischer Nachweis des Tauwasserschutzes mit dem Periodenbilanzverfahren gemäß DIN 4108-3 [85] hier nicht anwendbar ist und auch keine Einstufung als „nachweisfreies Bauteil“ in dieser Norm ausgewiesen ist. Das Bauteil kann aber auf der Grundlage von Monatsmittelwerten für Temperatur und Luftfeuchte mit dem Monatsbilanzverfahren gemäß DIN EN ISO 13788 [110] beurteilt werden. Für die Beispielkonstruktionen in Abbildung 230 wurde dieser Nachweis erbracht.

Die Tabelle in Abb. 230-3 zeigt die mittleren U-Werte für einige typische Dicken der Einblasdämmung. Der orientierende U-Wert für dieses Bauteil wird beim GEG-Referenzgebäude für neu zu errichtende, beheizte Wohngebäude mit 0,35 W/(m²K) angegeben [86]. Für KfW-geförderte Bauvorhaben und Passivhäuser sind auch hier die U-Werte deutlich niedriger angesetzt.

Abb. 230-1 | Kellerdecke mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff Abb. 230-1 | Kellerdecke mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff Abb. 230-2 | Regelquerschnitt einer Kellerdecke mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff Abb. 230-2 | Regelquerschnitt einer Kellerdecke mit Hohlraumdämmung aus Zellulosedämmstoff Abb. 230-3 | Beispielhafte bauphysikalische Angaben für den Regelquerschnitt Abb. 230-3 | Beispielhafte bauphysikalische Angaben für den Regelquerschnitt

Bei Bestandsbauten gilt gem. GEG  für dieses Bauteil ein höchstzulässiger U-Wert von 0,30 W/(m²K) [114], wenn „(Keller-)Decken gegen unbeheizte Räume ersetzt oder erstmals eingebaut werden“, oder „Deckenbekleidungen an der Kaltseite angebracht werden“. Dieser U-Wert würde rechnerisch bereits mit einer 15 cm dicken Dämmschicht aus Zellulose zwischen den Balken eingehalten. Und auch hier bietet das GEG die Ausnahme, dass ein vollständiges Auffüllen z.B. mit Einblasdämmstoffen wie Zellulosedämmung mit λ ≤ 0,045 W/(mK) ausreichend ist, wenn ein vorhandener Deckenhohlraum nachträglich gedämmt werden soll [115].

Während die Schalldämmung von Decken zu unbeheizten Kellerräumen, die somit weder Wohn- noch Büroräume sind, keine Rolle spielt, sind jedoch grundsätzlich Anforderungen an den baulichen Brandschutz zu berücksichtigen.
Die Vorgaben für Kellerdecken von Neubauten sind klar in den Landesbauordnungen geregelt und verlangen in den Gebäudeklassen 1 und 2 eine feuerhemmende (F 30) und in den Gebäudeklassen 3 bis 5 eine feuerbeständige (F 90) Ausführung dieses Bauteils, und zwar bei einseitiger Brandbeanspruchung von oben wie auch von unten. Der entsprechende Nachweis ist über normative Bauteile möglich sowie auf Anfrage bei den Herstellern von Zellulosedämmstoffen oder Bauplatten.

Bei Altbauten ist zu prüfen, ob bei Veränderungen an der Bausubstanz oder der Nutzung der sog. „Bestandsschutz“ weiterhin bestehen bleibt, da ansonsten eine Nachrüstung beim Bauteilbrandschutz erforderlich werden kann.
Eine brandschutztechnische Ertüchtigung ist im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich sinnvoll, auch wenn die Bauordnungsbehörde keine diesbezüglichen Auflagen erteilt. So kann beispielsweise bei entsprechenden Maßnahmen und in Absprache mit der Gebäudeversicherung eine kostengünstigere Bauartklasse in der Feuerversicherung erreicht werden.

Kellerfußböden

Bodenplatte über Erdreich

Sollen Kellerräume als beheizte Aufenthaltsräume genutzt werden, sind die umschließenden Wände wie auch die Fußböden entsprechend zu dämmen.

Neben der Möglichkeit der Perimeterdämmung ist bei Bodenplatten über Erdreich auch die Anordnung der Dämmschicht oberhalb der abgedichteten Sohlplatte eine Option. Der große Vorzug liegt hierbei in der Behaglichkeit, denn insbesondere in Verbindung mit einer oberseitigen Beplankung aus Holz oder Holzwerkstoffen ergibt sich ein besonders „fußwarmer“ Boden.
Die Verwendung von Zellulosedämmung als Einblasdämmstoff erfolgt im Prinzip wie bei massiven obersten Geschossdecken durch aufgelegte Kanthölzer oder Träger mit einer oberseitigen, tragfähigen Beplankung als Fußboden. Die Höhe der gesamten Fußbodenkonstruktion ist sowohl bei der Planung von Neubauten als auch bei der Nachrüstung von Bestandsbauten zu berücksichtigen, damit die notwendige lichte Raumhöhe von mind. 2,20 m eingehalten wird.

Die Tabelle in Abb. 231-3 zeigt die mittleren U-Werte für einige typische Dicken als Einblasdämmung zwischen aufgelegten, wärmebrückenoptimierten Stegträgern bei Neubauten. Der orientierende U-Wert für dieses Bauteil wird beim GEG-Referenzgebäude für neu zu errichtende, beheizte Wohngebäude mit 0,35 W/(m²K) angegeben [86]. Für KfW-geförderte Bauvorhaben und Passivhäuser sind auch hier deutlich niedrigere U-Werte einzuplanen.

Abb. 231-1 | Bodenplatte mit raumseitiger Dämmung aus Zellulosedämmstoff Abb. 231-1 | Bodenplatte mit raumseitiger Dämmung aus Zellulosedämmstoff Abb. 231-2 | Regelquerschnitt einer Bodenplatte mit raumseitiger Dämmung aus Zellulosedämmstoff Abb. 231-2 | Regelquerschnitt einer Bodenplatte mit raumseitiger Dämmung aus Zellulosedämmstoff Abb. 231-3 | Beispielhafte bauphysikalische Angaben für den Regelquerschnitt Abb. 231-3 | Beispielhafte bauphysikalische Angaben für den Regelquerschnitt

Bei Bestandsbauten gilt gem. GEG für dieses Bauteil ein höchstzulässiger U-Wert von 0,30 W/(m²K) [114], wenn “Decken, die beheizte Räume nach unten zum Erdreich abgrenzen, ersetzt oder erstmals eingebaut werden“. Und es gilt: “Soweit derartige Bauteile in der Weise erneuert werden, dass Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite aufgebracht werden“ ist ein U-Wert von höchstens 0,50 W/(m²K) einzuhalten [119]. Dieser U-Wert würde rechnerisch bereits mit einer nur 8 cm dicken Dämmschicht aus Zellulose zwischen aufgelegten Kanthölzern eingehalten.

Dem Feuchteschutz kommt bei Bodenplatten naturgemäß besondere Bedeutung zu. Einerseits müssen bei diesem erdberührenden Bauteil die Maßgaben der DIN 18533 [116] für Bauwerksabdichtungen beachtet werden. Andererseits ist der Fußbodenaufbau vor unzulässig hohen, diffusionsbedingten Tauwassermengen zu schützen. Bei warmseitiger Anordnung der Dämmschicht ist keine Einstufung als „nachweisfreies Bauteil“ gemäß DIN 4108-3 möglich. Deshalb ist ein rechnerischer Nachweis des Tauwasserschutzes durch hygrothermische Simulationsberechnung [118] zu führen, da weder das Perioden-, noch das Monatsbilanzverfahren gemäß DIN 4108-3 [117] hier anwendbar ist.

Feuchteschutztechnisch ist dieses Bauteil sensibel, da die kaltseitige Bauwerksabdichtung und die warmseitige Dampfbremse kaum Austrocknungspotential für die Konstruktion bieten. Die sd-Werte der Bahnenwerkstoffe sind deshalb so niedrig wie möglich bei der Feuchtigkeitssperre und so hoch wie nötig bei der Dampfbremse aufeinander abzustimmen. Wichtig ist außerdem, dass alle Baustoffe trocken eingebaut werden und das unplanmäßige Feuchteeinträge, etwa durch Beschädigungen der Abdichtungsbahnen in der Bauphase oder durch Rohrleitungsleckagen, unbedingt zu vermeiden sind.

Bildnachweis

Climacell - CWA Cellulose Werk Angelbachtal GmbH
Abb. 229

Dipl.-Ing. F. Förster
Abb. 225-1/-2/-3, 228-1/-2/-3, 230-1/-2/-3, 231-1/-2/-3

ISOCELL GmbH
Abb. 226, 227

Literaturnachweis

[83] DIN EN ISO 6946:2018-03  Bauteile - Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient - Berechnungsverfahren (ISO 6946:2017); Deutsche Fassung EN ISO 6946:2017 / Abs. 6.10.2
[85] DIN 4108-3:2018-10  Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz - Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung / Abs. 5.2.1 bis 5.2.4
[86] BMWi / BMU: Gesetzt zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG), Anlage 1; 08-2020 (ersetzt ab 01.11.2020 EnEV sowie EnEG und EEWärmeG)
[89] BMWi / BMU: Gesetzt zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG), Anlage 7 – Nr. 5a/5b; 08-2020 (ersetzt ab 01.11.2020 EnEV sowie EnEG und EEWärmeG)
[90] BMWi / BMU: Gesetzt zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG), Anlage 7 – Nr. 5a1)/5b1); 08-2020 (ersetzt ab 01.11.2020 EnEV sowie EnEG und EEWärmeG)
[100] DIN 68800-2:2012-02  Holzschutz – Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau / Abs. 8.2.1 und Anhang A.21
[101] DIN 4102-4:2016-05  Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile / Abs. 10.8.3 und 10.7 sowie Tab. 10.12 i.V. mit Abs. 10.7.5 (2)
[102] DIN EN 1995-1-1:2010-12  Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau; Deutsche Fassung EN 1995-1-1:2004 + AC:2006 + A1:2008
[103] BMWi / BMU: Gesetzt zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG), §47; 08-2020 (ersetzt ab 01.11.2020 EnEV sowie EnEG und EEWärmeG)
[104] DIN 68800-2:2012-02  Holzschutz - Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau / Abs. 8.2.1 und Anhang A.21
[105] DIN 4108-7:2011-01  Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden - Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele
[106] DIN 4109-32:2016-07  Schallschutz im Hochbau - Teil 32: Daten für die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes (Bauteilkatalog) - Massivbau / Abs. 4.8.4.1 bis 4.8.4.3
[107] DIN 4102-4:2016-05  Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile / Abs. 5.4 bis 5.8
[108] Musterbauordnung (MBO) §29, Abs. 4 und 6
[109] DIN 4102-4:2016-05 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile / Für Holzbalkendecken: Abs. 10.8.3 und 10.7 sowie Tab. 10.12 i.V. mit Abs. 10.7.5 (2); für Massivdecken: Abs. 5.4 bis 5.8
[110] DIN EN ISO 13788:2013-05  Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Bauteilen und Bauelementen - Raumseitige Oberflächentemperatur zur Vermeidung kritischer Oberflächenfeuchte und Tauwasserbildung im Bauteilinneren - Berechnungsverfahren (ISO 13788:2012); Deutsche Fassung EN ISO 13788:2012
[111] DIN 68800-2:2012-02  Holzschutz - Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau / Abs. 8.4.1
[112] DIN 4102-4:2016-05  Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile / Abs. 10.8.3 und 10.7 sowie Tab. 10.12
[113] z.B. GA 3368/618/14 MPA BS vom 01.04.2014: Gutachterliche Stellungnahme zur Verwendung von „FERMACELL-Gipsfaserplatten“ im Vergleich zu Gipsplatten als Beplankung und Bekleidung von nach DIN 4102-4 klassifizierten Wänden, Decken, Dächern, Trägern und Stützen; bei Brandbeanspruchung von oben mit Fußbodenaufbau aus Estrichelementen, z.B. FERMACELL 2E31, gem. P-3981/9177-MPA BS vom 06.06.2016: Deckenkonstruktion mit einem Estrich aus "FERMACELL Estrichelemente" der Feuerwiderstandsklasse F 60, F 90 bzw. F 120 bei einseitiger Brandbeanspruchung entspr. lfd. Nr. 2.1 Bauregelliste A Teil 3 - Ausgabe 2015/2 Bauarten zur Errichtung von Decken, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden
[114] BMWi / BMU: Gesetzt zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG), Anlage 7 – Nr. 6a/6b; 08-2020 (ersetzt ab 01.11.2020 EnEV sowie EnEG und EEWärmeG)
[115] BMWi / BMU: Gesetzt zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG), Anlage 7 – Nr. 6a1)/6b1); 08-2020 (ersetzt ab 01.11.2020 EnEV sowie EnEG und EEWärmeG)
[116] DIN 18533-1/-2/-3:2017-07  Abdichtung von erdberührten Bauteilen - Teil 1, Teil 2 und Teil 3
[117] DIN 4108-3:2018-10  Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz - Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung / Abs. 5.2.1 i.V. mit Anhang D
[118] DIN EN 15026:2007-07  Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Bauteilen und Bauelementen - Bewertung der Feuchteübertragung durch numerische Simulation; Deutsche Fassung EN 15026:2007
[119] BMWi / BMU: Gesetzt zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG), Anlage 7 – Nr. 6c; 08-2020 (ersetzt ab 01.11.2020 EnEV sowie EnEG und EEWärmeG)